Was bedeutet staatlich GENEHMIGT?

In unserem Schulsystem gibt es neben den staatlichen Schulen ein ausgeprägtes Privatschulsystem. Dabei gibt es zwei Kategorien von Ersatzschulen, wie sie im rechtlichen Kontext bezeichnet werden, nämlich staatlich genehmigte Privatschulen und staatlich anerkannte Privatschulen. Beide Formen dienen als Ersatz für öffentliche Schulen, entsprechen also den verschiedenen Schulformen wie Gymnasium, Realschule, FOS etc. Die Qualifikation des Lehrpersonals muss mindestens ebenbürtig zu den Lehrkräften im staatlichen System sein. Während staatlich anerkannte Gymnasien eng am staatlichen Gymnasium orientiert sind, genießen staatlich genehmigte Gymnasien ein höheres Maß an pädagogischer Freiheit.

Staatlich anerkannte Gymnasien dürfen eigenständig Abschlüsse verleihen, müssen dafür aber auch bei den Aufnahmekriterien oder den Vorrückungsbedingungen die gleichen Maßstäbe ansetzen wie staatliche Schulen.

Mit Flexibilität und Kooperation zum ABSCHLUSS

Staatlich genehmigte Gymnasien können pädagogische Konzepte flexibler umsetzen: sie können von der Unterrichtsform bis hin zu den Lerninhalten freier über die Ausgestaltung entscheiden. Auch die Aufnahme aufs Gymnasium, sowie die Vorrückungsbedingungen können, sofern pädagogisch als sinnvoll erachtet, von den staatlichen Vorgaben abweichen, was mehr Freiraum bietet. Im Gegenzug überprüft der Staat durch die Kooperation mit der Ersatzschule, dass die erworbenen Qualifikationen bei Abschlüssen mit den staatlichen Vorgaben übereinstimmen. Die Prüfungen werden demnach oftmals extern abgelegt.

Am Privatgymnasium Dr. Florian Überreiter wird das Abitur in Zusammenarbeit mit einer staatlichen Schule abgenommen, wobei die Erstkorrektur, sowie die Erstellung von Aufgaben in der Regel in der Hand der eigenen Lehrkräfte liegt. Auch die mittlere Reife, sowie der qualifizierende Mittelschulabschluss („Quali“) können in diesem Modus erworben werden. Das Zeugnis wird durch die kooperierende staatliche Schule ausgestellt und ist den staatlichen Abschlüssen in jeder Hinsicht gleichwertig.

EINZIGARTIGKEIT im Fokus

Während es staatlich genehmigte Schulen gibt, die ein gänzlich anderes pädagogisches Konzept als der Staat präsentieren, orientiert sich das Privatgymnasium Dr. Florian Überreiter eng an den staatlichen Vorgaben, was die Umsetzung des Lehrplans oder die Vorrückungsbedingungen angeht. Der Rechtsstatus wird bei uns in erster Linie zur Berücksichtigung individueller Unterschiede angewandt, sodass wir den Anspruch haben, der Einzigartigkeit eines jeden Kindes gebührend Rechnung zu tragen. Folglich entscheidet nicht der Notenschnitt des Übertrittszeugnisses über die Aufnahme an der Schule, sondern ein persönliches Beratungsgespräch mit der Schulleitung. Auch können Schülerinnen und Schüler anderer Schularten oder aus anderen Bundesländern grundsätzlich leichter auf ein staatlich genehmigtes Gymnasium wechseln. Nicht zuletzt ist die Individualisierung ein elementares Kriterium bei der Ausarbeitung und Erweiterung durch neue Konzepte.