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Schulpsychologin mit offener Sprechstunde

In unserem pädagogischen Konzept sind Schulpsychologie und schulpsychologische Beratung integrale Bestandteile. Am Privatgymnasium Dr. Florian Überreiter bieten wir ein erweitertes Angebot, das weit über die Unterstützung und Betreuung im Unterricht hinaus geht. Neben Lern- und Leistungsschwierigkeiten erhalten unsere Schülerinnen und Schüler auch bei sozialen oder privaten Herausforderungen, der Integration und Schulentwicklung professionelle Unterstützung.

STÄRKUNG UND ENTWICKLUNG

Unterstützung die Vertrauen schafft

Die Schulpsychologie unterstützt das Schulleben und all seine Mitwirkenden; sowohl Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte, pädagogische Assistenten und die Schulleitung profitieren von aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen der Psychologie.

Schulpsychologisches Arbeiten hat die Stärkung und Weiterentwicklung der Gesundheit und Persönlichkeit aller am Schulleben Beteiligten zum Ziel. Zu den Aufgaben und Tätigkeiten gehören unter anderem:

  • Krisenintervention
  • Schullaufbahnberatung
  • Psychologische Beratung von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Familien, sowie Lehrkräften u.a. bei schulbezogenen Fragestellungen
  • Intelligenz- und Leistungsdiagnostik, inklusive Hochbegabung bei Kindern und Jugendlichen
  • Entwicklungs- und Persönlichkeitsdiagnostik
  • Diagnostik gruppendynamischer Prozesse in der Klasse und Schule
  • Durchführung von Fördermaßnahmen und Trainings
  • Gestaltung und Durchführung von Fortbildungen
  • Supervision und Coaching von Schulleitung und Lehrkräften
  • Schulentwicklung und Organisationsberatung

Im Zentrum der schulpsychologischen Beratung und Betreuung steht das vertrauensvolle Gespräch, in welchem gemeinsam nach Hilfsmöglichkeiten gesucht und individuelle Lösungswege – bei Schwierigkeiten, die Schule direkt oder indirekt betreffen – erarbeitet werden. Dabei ist die Beratung immer freiwillig, kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht (KMBek Schulberatung in Bayern vom 29. Oktober 2001). Die Behandlung psychischer Erkrankungen und somit eine heilkundliche Tätigkeit gehören ausdrücklich nicht zu den Tätigkeitsfeldern der Schulpsychologie.

DOKUMENTE UND LEITFÄDEN

Informationen über Anträge und Abläufe

Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz

aufgrund einer Lese- und/oder Rechtschreibstörung

Besteht der Verdacht auf eine Lese/Rechtschreibstörung gibt es an unserer Schule die Möglichkeit einen offiziellen Antrag auf Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz zu stellen.

Individuelle Möglichkeiten mit anerkanntem Nachteilsausgleich:

  • Individuelle Unterstützung
    betrifft Unterrichtssituationen (z.B. Vorlesen von Arbeitsaufträgen durch Lehrkraft oder pädagogischen Assistenten) für alle verfügbar, ohne Zeugnisvermerk
  • Nachteilsausgleich
    betrifft nur Prüfungssituationen (bewirkt Angleichung der Prüfungsbedingungen, z.B. durch mehr Zeit), ohne Zeugnisvermerk
  • Notenschutz
    betrifft nur Prüfungssituationen, Prüfungsaufgaben werden verändert, Rechtschreibung wird nicht bewertet, mit Zeugnisvermerk

Diese Grafik verdeutlicht den Ablauf der Antragsstellung:

Für die Antragsstellung müssen folgende Dokumente inkl. der benötigten Bescheinigungen bis spätestens zum Ende der vierten Schulwoche vollständig ausgefüllt im Sekretariat abgegeben werden:

Über den Umfang und die Art des Nachteilsausgleichs und/oder Notenschutzes entscheidet nach Stellungnahme des schulpsychologischen Dienstes die Schulleitung.

Der Antrag zur Schweigepflichtsentbindung kann auch in anderen, unabhängigen Fällen ausgefüllt und abgegeben werden.

Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz

aufgrund einer weiteren Beeinträchtigung

Diese müssen im Gegensatz zur Lese- und/oder Rechtschreibstörung durch den zuständigen Ministerialbeauftragten genehmigt werden. Der schulpsychologische Dienst koordiniert alle nötigen Schritte und steht Ihnen diesbezüglich zur Verfügung. In diesen Bereich fallen alle lang andauernden erheblichen Beeinträchtigungen im Körperlich-Motorischen, im Sprechen, im Hören, im Sehen oder durch eine Autismus-Spektrum-Störung. Dieses Verfahren nimmt in der Regel mehrere Wochen oder Monate in Anspruch.

Bitte beachten Sie, dass eine Dyskalkulie (Rechenstörung), eine Aufmerksamkeitsdefizit- (Hyperaktivitäts-) Störung AD(H)S und auch alle Formen der Farbenblindheit und -fehlsichtigkeit im Sinne der Regelungen in BayEUG und BaySchO nicht nachteilsausgleichfähig sind.

Auf der Aufklärung über Depression und Angststörungen finden sich Ansprechpartner für schulinterne Hilfestellung und außerschulische Beratungsstellen

SCHULPSYCHOLOGIN

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Sprechzeiten

Unsere Schulpsychologin Nadine Kapfer steht Ihnen und Ihren Kindern in der Regel montags bis freitags von 08.30 bis 15.30 Uhr für Gespräche zur Verfügung. Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

Telefonsprechstunde für Eltern, Schülerinnen und Schüler

Dienstag: 08.30 bis 10.00 Uhr

Offene Sprechstunde Unter- und Mittelstufe

nach Vereinbarung

Offene Sprechstunde Oberstufe

Mittwoch: 10.15 bis 11.00 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt

Nadine Kapfer, Schulpsychologin

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Tel: +49 89 452445622

Fax: +49 89 452445619

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